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Gewerbesteuerveranlagung

Zur Ermittlung Ihrer Gewerbesteuer ist eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Dort wird der zu besteuernde Betrag festgesetzt (sog. Gewerbesteuermessetrag). Auf Basis dieses Wertes erhebt die Gemeinde die Gewerbesteuer. Hierzu bedient sie sich des sog. Hebesatzes für die Gewerbesteuer, der jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt wird. Die Gemeinde verschickt den Bescheid mit dem zu zahlenden Betrag.

Zuständige Stelle

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Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Für die Gemeinde sind keine Unterlegen erforderlich, da die Gewerbesteuer auf Basis einer Mitteilung des Finanzamtes erhoben wird.

Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

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