Wahlen
Vorgezogene Bundestagswahl
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, dass er am Mittwoch, 11. Dezember 2024, im Bundestag die sogenannte Vertrauensfrage stellt. Am Montag, 16. Dezember, sollen die Abgeordneten darüber abstimmen, ob sie ihm weiterhin das Vertrauen aussprechen. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler erwartungsgemäß das Vertrauen verweigert, kann Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier „auf Vorschlag des Bundeskanzlers“ innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen.
Dieses Verfahren sieht der Artikel 68 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes vor. Im Absatz 2 ist vorgeschrieben, dass zwischen dem Stellen der Vertrauensfrage und der Abstimmung darüber mindestens 48 Stunden liegen müssen, so dass sich die Abgeordneten ihr Abstimmungsverhalten reiflich überlegen können.
Bei der Anordnung von Neuwahlen legt der Bundespräsident den Wahlsonntag innerhalb der vorgegebenen Frist von 60 Tagen fest. Die meisten der im Bundeswahlgesetz vorgesehenen Fristen können bei einer vorgezogenen Neuwahl nicht eingehalten werden. Dazu gehören die Fristen zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl und zur Errichtung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten.
Der Termin für die zu erwartungsgemäß vorgezogenen Neuwahlen ist Sonntag, 23. Februar 2025.
Europa- und Kommunalwahlen 2024
Am Sonntag, 09. Juni 2024, fanden die Europa- und Kommunalwahlen statt.
Die Wahlergebnisse finden Sie hier.
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