Vater Rhein - ein anstrengender Nachbar

von Dr. Karl-Heinz Debacher

Der Rhein als Wildfluss

Seit Menschengedenken hat der Rhein als breites, mäandrierendes Band die Tiefebene von Basel bis Bingen beherrscht. Anfang des 19. Jahrhunderts umschlossen zwischen Hüningen und der hessischen Grenze die zahlreichen Gießen und Seitenarme des trägen Stromes eine beeindruckende Anzahl von 2.218 Rheininseln und bildeten eine amphibische Zone von mehreren Kilometern Breite. Vor allem zur Zeit der Schneeschmelze, aber auch bei starken Regenfällen, kam es immer wieder zu Überschwemmungen. Bei solchen Hochwasserereignissen wurden die Felder überschwemmt, halbe Gemarkungen, ja ganze Dörfer fielen dem Strom von Zeit zu Zeit zum Opfer, der dabei auch immer wieder seine Hauptrinne verlagerte. Im Laufe der Jahre lagerte er mehr und mehr Geröll ab und hob so die Flusssohle, was die Versumpfung begünstigte, da sich dadurch die Abflussgeschwindigkeit verringerte. Zwangsläufig musste sich somit das Hochwassergebiet ausdehnen.

Johann Gottfried Tullas Rektifikationsplan

Portrait von Tulla
©wikimedia
©Herder Verlag

Schon sehr früh versuchten die Menschen durch Faschinen und kleinere Dämme einen bescheidenen Schutz vor der Unberechenbarkeit des Rheins zu erlangen, doch erst der badische Wasserbauingenieur Tulla veränderte den Strom grundlegend. Der in Karlsruhe geborene Johann Gottfried Tulla lebte von 1770 bis 1828. Er war ab 1813 Leiter der Badischen Direktion des Wasser- und Straßenbaus und von der Idee der Rheinbegradigung geradezu besessen. „Kein Fluss der Welt braucht mehr als ein Bett“, war sein Argument. Allerdings stießen seine Pläne, den Fluss in ein begradigtes Hauptgerinne von rund 200 Metern Breite zu zwingen, bei den linksrheinischen Anliegern, der bayrischen Pfalz und Frankreich auf wenig Gegenliebe. Erst das Hochwasser von 1816/17 erzeugte bei ihnen einen Sinneswandel. Tulla selbst sollte allerdings nur den Beginn der Rheinregulierung erleben.

Im Jahre 1817 begann er das Projekt mit dem Durchstich von sechs Rheinmäandern. 1876, rund 60 Jahre später, war dann der Rhein „rektifiziert“, d. h.  „berichtigt“, wobei sein Lauf von Basel bis Mannheim um 81 Kilometer gekürzt worden war. Dazu waren durchgehende Hochwasserdämme errichtet worden, die  die Siedlungen vor Überschwemmungen schützen sollten. Die Korrektionsarbeiten im Taubergießengebiet erstreckten sich über die Jahre von ca. 1850 bis etwa 1872.

Die örtliche Unterhaltung und Überwachung des Korrektionswerkes wurde ab 1877 dem neu geschaffenen Amt des Rheinwärters anvertraut. Speziell für diese Berufsgruppe wurden entlang des Rheinufers kleinere Wohnhäuser errichtet. Ein Rheinwärter verfügte über eine Morseeinrichtung, ab 1920 über Telefon und überwachte alle Dämme, Brücken und Schleusen am Rhein und im Altrheingebiet. Gleichzeitig mit der Einführung der Rheinwärterbezirke wurde für den Hochwasserschutz eine Wasserwehr geschaffen. Jede Rheingemeinde hatte entsprechend ihrer Größe mehrere Wasserwehrrotten mit je 20 Mann aufzustellen. Die Zuständigkeit einer Rotte erstreckte sich auf 1,7 Kilometer.

Ökonomische und ökologische Folgen der Korrektion

Natürlich blieben diese Maßnahmen nicht ohne ökologische Folgen, den Zeitgenossen fielen allerdings zuerst die ökonomischen Wirkungen auf: Fischer verloren ihre Fischgründe, doch sie konnten als Arbeiter zum Flussbau wechseln. Mit dem Ausbau des Mannheimer Hafens wurde der Rhein zur verkehrsreichsten Wasserstraße Europas; Mannheim erhielt 1840 den auf lange Zeit größten Binnenhafen Deutschlands.

Doch zu den ökologischen Folgen: Die erhöhte Fließgeschwindigkeit führte zur Eintiefung des Flusses in das Geröllbett. Und hier hat sich Tulla bei der Berechnung der Sohlenerosion gründlich vertan. Der Wasserspiegel sank vielerorts um mehrere Meter ab – südlich von Breisach fraß sich der neue Kanal bis über zehn Meter tief in den Untergrund. Als Folge trocknete dort die ehemalige Flussaue aus und der Grundwasserspiegel sank stark ab. Weiter nördlich wurden abgeschwemmte Sedimente bei abnehmendem Fließgefälle und reduzierter Fließgeschwindigkeit wieder abgelagert. Deshalb muss man ehrlicher weise zugeben, dass Ende des 19. Jahrhunderts die Absenkung des Rheinwasserspiegels auf Höhe des Taubergießengebietes geringer war als andernorts. Aus diesem Grund waren die ökologischen Auswirkungen der Rheinkorrektion auf die Flussauen des heutigen Naturschutzgebietes alles in allem schwächer als in anderen Rheinabschnitten.

Zwar wurde durch die Korrektion das Gewässernetz merklich reduziert, doch überfluteten Hochwasser nach wie vor die Wälder. Zwischen Rhein und Hochwasserdamm blieb deswegen bis zu Beginn der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts der Auencharakter des Gebietes erhalten.

Die Talwegsregulierung 1907 – 1956

Tulla hat den Rhein zwar gezähmt aber nicht gebändigt, so dass der Fluss nach wie vor sein Bett verlagerte, Untiefen und Rinnen schuf. An eine kontinuierliche Nutzung des Oberrheins als Großschifffahrtsstrecke war also auch nach Abschluss der Korrektion überhaupt nicht zu denken. So kam es 1897 durch den Karlsruher Wasserbaudirektor Max Honsell erstmals zur Vorlage eines Bauentwurfes für eine Niedrigwasserregulierung zwischen Straßburg und Sondernheim (Gde. Germersheim). Nach ausführlicher Diskussion im In- und Ausland wurden die Bauarbeiten hierzu 1907 begonnen und 1930 beendet.

Ein neuerlicher Eingriff ins Regime des Rheins wurde 1930 zwischen der Schweiz und Deutschland beschlossen, 1931 begonnen und 1956 abgeschlossen. Ziel war es den Rhein zwischen Istein und Straßburg ganzjährig der Großschifffahrt nutzbar zu machen. Wichtigster Bestandteil der Maßnahme war der Einbau von Querriegeln, so genannten „Buhnen“, die vom Ufer aus in Richtung Flussmitte aufgeschüttet wurden, um die künftige Fahrrinne auf 75 Meter Breite zu fixieren.

Der Oberrheinausbau

Der Grand Canal d'Alsace von Basel in Richtung Norden
Basel Grand Canal d'Alsace Blick nach Norden
©Werner Friedli 1910 - 1996 (wikimedia)

Das vorläufig letzte Kapitel der fragwürdigen Nutzbarmachung des Oberrheins wurde mit der Schaffung des „Grand Kanal d´Alsace“ eingeleitet, mit dessen Bau 1928 begonnen wurde. Die rechtliche Grundlage dafür bot der Versailler Vertrag von 1919, in dem Frankreich das Recht erhielt Wasser, aus dem Oberrhein auszuleiten und Energie durch die Nutzung der Wasserkraft zu gewinnen. Von Basel bis Breisach wurde das alte Bett des Rheins von einem neuen Seitenkanal umgangen und dabei von der normalen Wasserzufuhr gänzlich abgeschnitten. Da bei einer kontinuierlichen Fortsetzung des Seitenkanals bis nach Straßburg neben einer Versteppung der restlichen Oberrheinaue auch der Niedergang des Rheinhafens Breisach zu erwarten war, brachte der Staatsvertrag vom 27. 10. 1956 der Landschaft am Oberrhein den Kompromiss einer Teilkanalisierung zwischen Breisach und Straßburg: die Schlingenlösung. So entstanden in den Jahren 1928-1977 insgesamt zehn Staustufen.

Im so genannten Restrhein sollen seit 1963 drei feste Schwellen als Hilfswehre ein Absinken des Grundwasserspiegels in den angrenzenden Rheinauewäldern verhindern. Ergänzend dazu sollen die künstlich angelegten „durchgehenden Altrheinzüge“ des „Kleinen Rheins“ und des „Inneren Rheins“ der drohenden Austrocknung der Auen im Naturschutzgebiet Taubergießen entgegenwirken. Dabei wurden nach dem Rheinausbau vom Hauptstrom abgeschnittene, teilweise trocken liegende Seitenarme über künstlich angelegte Gewässerstrecken miteinander verbunden. In diesen dadurch entstandenen Altrheinverbund wird Rheinwasser über mehrere Schleusen am Rheinufer eingespeist.

Allerdings wird durch dieses Verbundsystem die Hebung des Grundwasserspiegels nicht im erhofften Maße erreicht. Weil nämlich der Durchspüleffekt der früheren Hochwasser fehlt, bedecken heute oft dicke Schlammschichten das Bett der Altrheine. Deshalb kann Altrheinwasser nur schlecht ins Grundwasser eindringen. Der Grundwasserspiegel kann also im angrenzenden Gelände oft deutlich unter dem hohen Wasserstand der Altrheinarme liegen – unerreichbar für die Vegetation. Der Altrheinverbund prägt heute die Wald- und Gewässerlandschaft des Taubergießengebietes entscheidend mit.

„Integriertes Rheinprogramm“

Die beschriebenen Ausbaumaßnahmen des südlichen Oberrheins haben zwischen Basel und Iffezheim zu einem Verlust von 130 Quadratkilometer natürlicher Überflutungsfläche geführt. Dadurch stieg die Hochwassergefahr für die Rheinanlieger unterhalb der Staustufe Iffezheim entsprechend an. Mit dem 1988 beschlossenen „Integrierten Rheinprogramm“ will das Land Baden-Württemberg die ehemaligen Aueflächen wieder ökologisch schonend für die Rückhaltung von Hochwasser öffnen und dadurch gleichzeitig die Entwicklung naturnaher Auen bewirken. Das Programm sieht vor, auf der deutschen Rheinseite an dreizehn Standorten Hochwasserrückhalteräume auf ehemaligen Auenflächen zu schaffen. Dort wird angeblich ein Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m³ benötigt, um damit den 200jährlichen Hochwasserschutz zu gewährleisten. Unter einem 200jährlichen Hochwasser versteht man Hochwasser, die statistisch gesehen, etwa alle 200 Jahre vorkommen können. Das sind recht extreme Ereignisse, die sehr viel Wasser bringen.

Warum aber soll ein solcher 200jährlicher Hochwasserschutz eigentlich hergestellt werden? Weil die Anlieger zwischen Iffezheim und Worms vor dem Rheinausbau einen Hochwasserschutz bis zu einem 200jährlichen Hochwasser genossen, haben sie auch heute noch Anspruch auf diesen Schutz, der in einem Vertrag von 1982 zwischen Deutschland und Frankreich verbindlich festgeschrieben ist.

„Revitalisierung Taubergießen“

Diesen Namen trägt ein gemeinsames Projekt, das von der Europäische Union, dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden Kappel-Grafenhausen, Rust und Rheinhausen sowie der Stadt Rhinau im Elsass finanziert wurde. Die Franzosen haben sich deshalb beteiligt, weil sich fast zwei Drittel des Gebietes, genau 997 Hektar, in ihrem Besitz befinden. Dabei handelt es sich um verpachtetes Allmendgebiet. Diese Situation, die im Laufe der Geschichte immer wieder Anlass zu Unstimmigkeiten zwischen Frankreich und Deutschland gab, ist durch das außerordentlich große Hochwasser des Jahres 1541 entstanden. Als dabei nämlich der Rhein sein Bett gen Westen verlagerte, vergrößerte sich die Gemarkung Rhinaus um die angesprochene Fläche. Nachdem dann der Fluss wieder zurück Richtung Osten schwenkte, blieb dieses Gebiet im Besitz der Rhinauer und teilte mit ihnen über Jahrhunderte das wechselvolle Schicksal des Elsass. Heute handelt es sich hier also nicht, wie fälschlicherweise oft behauptet wird, um französisches Staatsgebiet, sondern um ein so genanntes gemeindefreies Gebiet des Landes Baden-Württemberg.

Die wesentlichen Maßnahmen des Revitalisierungsprojektes waren die Dammniederlegungen am Rhein und Leopoldskanal, die Sedimentumlagerung im Gewässer des Taubergießen sowie die Beseitigung von Abflusshindernissen und Vertiefung verlandeter Kleingewässer, die im Juni 2007 im Wesentlichen abgeschlossen waren. Ziel des Projekts war es, die Durchströmung der Rheinaue zu verbessern und die Wasserläufe zu entschlammen, damit die Gewässer im Taubergießen eine neue Dynamik erhalten. Dies soll eine dauerhafte Verbesserung für das Naturschutzgebiet und seine wertvollen Tier- und Pflanzenarten bedeuten. 
Die Maßnahmen mussten bereits kurz nach ihrer Fertigstellung während des extremen August-Hochwassers des Jahres 2007 einer ersten Belastungsprobe standhalten. Viele der Baumaßnahmen haben sich sehr gut bewährt und durch die bessere Durchströmung wurde bereits teilweise die angestrebte kiesige Gewässersohle hergestellt. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten bildeten sich auch wieder die für die ursprüngliche Rheinaue so typischen Kiesinseln, die Flussregenpfeifer und seltenen Libellen als Lebensraum dienen.

Zwischenstation Landschaftsschutzgebiet

Bemühungen um den Naturschutz im Taubergießengebiet gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Bereits Mitte der 1930er Jahre setzten sich vor allem die Fischer für die Erhaltung der Altrheinarme ein, deren Bestand sie durch den geplanten Ausbau des Rheinseitenkanals gefährdet sahen. Im Jahre 1938 wurde das Altrheingebiet bei einer Bootsfahrt von Rust nach Wittenweier besichtigt mit der Absicht, das Gebiet zum Naturschutzgebiet erklären zu lassen. Schwierigkeiten gab es allerdings von militärischer Seite, da Grenzbefestigungen, der so genannte "Westwall", errichtet wurden. Nach dem Ausbruch des Krieges liefen die Bemühungen zwar weiter, brachten aber keine Ergebnisse. 1950 wurden die Anstrengungen dann wieder aufgenommen, die 1955 einen ersten großen Erfolg zeitigten. Denn in diesem Jahr wurde das Gebiet des heutigen Naturschutzgebietes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.

Über der Ziellinie

Knapp ein Jahrzehnt danach - 1964 - griff der Deutsche Heimatbund die Forderung nach Umwandlung des Landschaftsschutzgebietes Taubergießen in ein Naturschutzgebiet wieder auf. Aber auch diese Initiative führte nicht zum Ziel.

Einen letzten, sicherlich entscheidenden Impuls zur Realisierung gab schließlich ein Vorhaben des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht, das zu Beginn der 1970er Jahre enorm viel Staub in der Region aufwirbelte und den Taubergießen in das Bewusstsein der Bevölkerung der gesamten Region rückte. Der Verband beabsichtigte nämlich, das gesamte Abwasser aus dem Freiburger und dem Waldkircher Raum – von immerhin rund 300.000 Einwohnern – zu sammeln und es über Riegel, wo eine große mechanisch-biologische Kläranlage gebaut werden sollte, entlang des Leopoldkanals in Richtung Oberhausen zu leiten.Von dort aus sollte das Abwasser dann in einem offenen oder verdolten, gut acht Kilometer langen Kanal einfach direkt durch das Taubergießengebiet in Richtung Kappel geführt und dort in den Vollrhein geleitet werden. Allerdings sollte die geplante Großkläranlage erst etwa 1980 in Betrieb genommen werden; bis dahin sollten die Abwässer weitgehend ungeklärt durch den Taubergießen fließen. Diese Pläne lösten eine enorme Protestbewegung, quer durch alle Alters- und Bevölkerungsschichten sowie politischen Parteien in der gesamten Raumschaft aus. In Rust beispielsweise formierte sich die Bürgerinitiative „Rettet den Taubergießen“. Ihre Resolution gegen die geplante Ableitung der Schmutz- und Oberflächenwässer aus der Freiburger Bucht unterzeichneten innerhalb einer Woche die beachtliche Anzahl von 1.426 Bürgern der Raumschaft. Die Initiative forderte den sofortigen Bau einer Kläranlage und die Einleitung der geklärten Abwässer bei Weisweil – Wyhl in den Vollrhein bzw. den Rheinseitenkanal. Sie legte dann folgerichtig am 09. Februar 1973 förmlichen Einspruch beim Landratsamt Freiburg ein, der auch vom damaligen Zunftmeister der Ruster Fischerzunft, Otto Sigg, mit unterzeichnet wurde.

Im September 1972 fand in Rust eine Versammlung mit über 500 Teilnehmern statt, auf der eine Resolution gegen die Pläne des Abwasserzweckverbandes beschlossen wurde. Diese höchst emotional abgelaufene Veranstaltung war auf Einladung der „Schutzgemeinschaft Taubergießen“ zustande gekommen, in der sich die unterschiedlichsten Vereine und Gruppen mit insgesamt mehr als 100.000 Mitgliedern zusammengeschlossen hatten.

Galten anfangs alle Aktionen der Gemeinschaft dem Schutz des Rheinvorlandes im Raum Rheinhausen-Rust-Kappel, so wurde im November 1973 auf einer Sitzung in Kappel beschlossen, den gesamten Breisgau mit einzubeziehen, um der Landschaft zwischen Freiburg-Umkirch und Kippenheim-Lahr die natürlichen Grundwasserströme zu erhalten. Berechnungen hatten nämlich ergeben, dass das weit verzweigte Netz des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht täglich mindestens 130.000 Kubikmeter Klärwasser über die geplante Großkläranlage dem Rhein zuführen sollte. Diese enorme Wassermenge würde dem Breisgauer Raum entzogen, was in der Folge das Versiegen der Grundwasserströme bedeuten würde. Um eine neues Denken und großräumigeres Handeln auch im Breisgauer Raum zu dokumentieren, wurde die „Schutzgemeinschaft Taubergießen“ in „Aktionsgemeinschaft Breisgau-Taubergießen zum Schutze des Wassers und der Landschaft“ umbenannt. 
Dieser entschlossene und massive Einsatz für den Erhalt der Natur war schließlich ausschlaggebend dafür, dass 1977 das Taubergießengebiet unter vorläufigen Naturschutz gestellt und am 27.09.1979 endgültig als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde.